Was LockedIn über dich speichert
Diese App ist für dich. Damit du entscheiden kannst, ob du sie benutzen willst, musst du wissen, was sie über dich speichert — und was sie nicht kann. Das steht hier. Ohne Kleingedrucktes, und es dauert drei Minuten.
Der Text hat zwei Schichten. Schicht 1 ist alles bis zur Überschrift „Schicht 2“ und für dich geschrieben — bis auf den kurzen Abschnitt „Für Lehrerinnen und Lehrer“ direkt davor, der sich an deine Lehrkräfte richtet. Schicht 2 ist die Pflichtfassung mit den Gesetzesartikeln — für deine Eltern, für Lehrkräfte und für die Behörde. Du musst sie nicht lesen; sie steht unten, falls du willst.
Wofür es LockedIn gibt
LockedIn ist eine App für deinen Schulalltag. Heute ist das dein Stundenplan: Zeiten, Fächer, Räume, Gebäude und Lehrkräfte. Dafür werden deine Daten gespeichert, und für nichts anderes.
Das darf LockedIn, weil du und deine Eltern es erlaubt haben.
Wer das hier betreibt
German Rauhut.
Wenn du eine Frage hast, etwas gelöscht haben willst oder deine Meinung änderst, schreib an german@rauhut.com. Du brauchst keinen Grund zu nennen.
Was gespeichert wird
Dein Konto: deine E-Mail-Adresse, ein Anzeigename, ob du Schüler bist oder Elternteil, und wann das Konto entstanden ist. Dazu ein Abdruck deines Passworts — nie das Passwort selbst. Aus dem Abdruck lässt sich das Passwort nicht zurückrechnen.
Der Anzeigename muss nicht dein richtiger Name sein. Nimm einen Spitznamen, wenn du willst — die App fragt nirgends nach, und niemand vergleicht das mit irgendwas.
Was du selbst einträgst: deine Stundenzeiten, deine Fächer, Räume, Gebäude, Lehrerinnen und Lehrer, deine Stundenplan-Fassungen und den A/B-Rhythmus.
Zusammen ergibt das etwas, das man sich klarmachen sollte: daraus lässt sich ablesen, wann du wo bist. Genau deshalb zeigt die App das niemandem außerhalb deiner Familie.
Was LockedIn nicht macht
Keine Noten. Keine Fotos. Keinen Standort. Keine Kontakte. Kein Geburtsdatum.
Keine Werbung, kein Tracking, keine Statistik darüber, was du anklickst. Keine Schriftarten und keine Skripte von fremden Servern. Die App benutzt keine künstliche Intelligenz. Und sie schickt dir derzeit weder Mitteilungen noch E-Mails — dafür ist schlicht nichts eingebaut.
Auch das, was es noch nicht gibt, gehört hierhin: Klassenarbeiten, Lernplan, Erinnerungen und der Eltern-Blick sind nicht gebaut. Wenn eines davon dazukommt, ändert sich dieser Text, und du erfährst es vorher.
Wer was sehen kann
Du siehst deine Daten und kannst sie ändern und löschen.
Ein Eltern-Konto zeigt heute nur den Satz, dass der Eltern-Blick noch nicht gebaut ist — mehr nicht. Wenn er einmal gebaut wird, können deine Eltern lesen, aber nichts ändern. Bevor das angeschaltet wird, sagt es dir jemand. Es passiert nicht still.
Wer technisch an alles herankommt — und das ist der ehrliche Teil
Der Absatz darüber sagt, wer in der App was sieht. Das ist nicht dasselbe wie: wer könnte, wenn er wollte.
LockedIn läuft auf den Servern von zwei Firmen (mehr dazu unten). Wer LockedIn betreibt, hat dort Konten und kommt darüber an alles heran, auch an das, was in der App nur dir gehört. Das lässt sich nicht wegbauen — wer eine Anwendung betreibt, hat Zugriff auf ihre Datenbank. Wir sagen es dir lieber, als dass du es voraussetzt.
Hineinschauen darf er trotzdem nicht einfach so. Er darf es nur,
- wenn ein Fehler behoben werden muss,
- wenn ihr es verlangt, zum Beispiel weil ihr eine Kopie eurer Daten wollt,
- und wenn er an LockedIn weiterbaut — dazu gleich mehr.
Zu diesem letzten Punkt, und zu einem zweiten, solltest du Folgendes wissen:
- Beim Weiterbauen wird mit deinen echten Einträgen gearbeitet, nicht mit erfundenen. Wenn der Betreiber an LockedIn etwas ändert und es ausprobiert, sieht er dabei, was du eingetragen hast. Das soll sich ändern. Wenn es so weit ist, fällt dieser Punkt hier weg, und du erfährst es.
- Dein erstes Passwort hast nicht du dir ausgedacht, sondern es wurde für dich erzeugt und dir gegeben. Wer das gemacht hat, kennt es. Und die App hat noch keine Funktion zum Passwort-Ändern — solange die fehlt, bleibt das so.
Was das praktisch heißt: trag nichts ein, von dem du nicht willst, dass der Betreiber es lesen könnte. Und wenn dich das stört, sag es — daran lässt sich arbeiten, an der Tatsache selbst nicht.
Wo deine Daten liegen
Auf Servern in Frankfurt am Main. Zwei Firmen arbeiten dafür in unserem Auftrag: eine betreibt die App (Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA), die andere die Datenbank (Neon).
Beide sind US-Firmen, auch wenn die Server hier stehen. Deshalb gibt es mit beiden einen Vertrag, der sie an die europäischen Regeln bindet. Welcher das ist und wie du eine Kopie bekommst, steht unten in Schicht 2.
Wie lange
Ihr könnt jederzeit verlangen, dass alle Daten eurer Familie gelöscht werden — dann löschen wir sie vollständig, spätestens innerhalb eines Monats. Benutzt 12 Monate lang niemand aus eurer Familie LockedIn, löschen wir die Daten auch ohne Aufforderung. Aus Sicherungskopien verschwinden gelöschte Daten nach spätestens sechs Stunden.
Was du verlangen kannst
Du kannst jederzeit fragen, was gespeichert ist, und eine Kopie davon bekommen. Du kannst Falsches berichtigen lassen. Du kannst verlangen, dass gelöscht wird. Du kannst sagen, dass vorerst nichts damit passieren soll.
Und du kannst deine Zustimmung zurückziehen — jederzeit, formlos, ohne Grund. Dann werden alle Daten deiner Familie gelöscht. Was bis dahin mit ihnen passiert ist, bleibt trotzdem erlaubt.
Vieles davon geht direkt in der App: was du eingetragen hast, kannst du dort selbst ändern und löschen. Für das Löschen des ganzen Kontos und für eine Kopie aller Daten schreibst du an die Adresse oben, weil es dafür noch keinen Knopf gibt.
Mitmachen ist freiwillig. Sagst du nein, passiert nichts weiter — dann kannst du die App eben nicht benutzen. Das ist die einzige Folge.
Wenn du findest, dass hier etwas falsch läuft, und es mit uns nicht klären willst, kannst du dich bei einer staatlichen Stelle beschweren, zum Beispiel bei der Aufsichtsbehörde des Bundeslands, in dem ihr wohnt. Alle Datenschutz-Behörden in Deutschland stehen in einer Liste beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Cookies
LockedIn setzt genau drei Cookies, und alle drei sind nötig, damit die Anmeldung hält und niemand sie missbraucht:
| Name | Wie lange | Wofür | |
|---|---|---|---|
| 1 | __Secure-authjs.session-token |
30 Tage, verlängert sich täglich, solange du die App benutzt | hält dich angemeldet |
| 2 | __Host-authjs.csrf-token |
nur solange der Browser offen ist | verhindert, dass eine fremde Seite in deinem Namen etwas abschickt |
| 3 | __Secure-authjs.callback-url |
nur solange der Browser offen ist | merkt sich, wohin du nach dem Anmelden zurück sollst |
Alle drei sind für JavaScript unlesbar und gehen nur über eine verschlüsselte Verbindung. Schickt eine fremde Seite im Hintergrund etwas an LockedIn, werden sie nicht mitgeschickt.
Weil sie technisch nötig sind, gibt es kein Banner, das du wegklicken musst. Andere Cookies gibt es nicht, und im Browser wird sonst nichts gespeichert.
Entscheidet die App etwas über dich?
Nein. Nichts in LockedIn rechnet irgendetwas über dich aus. Der Lernplan, wenn er einmal kommt, rechnet nach einer festen Regel rückwärts vom Termin — er beurteilt dich nicht.
Für Lehrerinnen und Lehrer
Dieser Absatz richtet sich an Lehrkräfte, deren Name in LockedIn steht.
Schülerinnen und Schüler tragen in ihrem Stundenplan ein, welche Lehrkraft welchen Block unterrichtet: Name, Kürzel und Anrede, mehr nicht. Diese Einträge entstehen ausschließlich durch den Schüler, sind in der App nur innerhalb seiner Familie sichtbar und werden weder ausgewertet noch weitergegeben.
Wir kontaktieren Sie dafür nicht einzeln — deshalb steht dieser Hinweis öffentlich. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name dort steht, schreiben Sie an german@rauhut.com; der Eintrag wird gelöscht. Sie brauchen dafür keine Begründung. Die Rechtsgrundlage und Ihre weiteren Rechte stehen in Schicht 2, Abschnitt 2c.
Schicht 2 — die Pflichtangaben mit Artikeln
Diese Schicht wiederholt Schicht 1 nicht in anderen Worten. Sie ergänzt, was das Gesetz in Fachsprache verlangt. Wo Schicht 1 etwas schon vollständig sagt, verweist sie darauf.
1. Verantwortlicher, Kontakt, Datenschutzbeauftragter (Art. 13 Abs. 1 lit. a, b DSGVO)
- Verantwortlicher: German Rauhut
- Kontakt für alle Anliegen zum Datenschutz, einschließlich Widerruf: german@rauhut.com
- Datenschutzbeauftragter: nicht bestellt. Eine Pflicht besteht nicht: keine umfangreiche regelmäßige Überwachung, keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 37 Abs. 1 lit. b, c DSGVO), weniger als 20 ständig mit der Verarbeitung befasste Personen (§ 38 Abs. 1 BDSG).
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13 Abs. 1 lit. c, d; Art. 14 DSGVO)
2a. Konto und Anmeldung
- Zweck: Anmeldung, Trennung der Rollen (das Kind schreibt, Eltern lesen), Zuordnung zur Familie.
- Daten: E-Mail-Adresse, Anzeigename, Passwort-Abdruck (bcrypt), Rolle, Familien-Kennung, Anlagedatum.
- Herkunft: Konten legt der Betreiber an; eine Selbst-Registrierung gibt es nicht.
- Rechtsgrundlage: Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 8 Abs. 1 DSGVO (Einwilligungs-Blatt). Für ein Eltern-Konto die eigene Einwilligung des Elternteils.
2b. Stundenplan und Stammdaten
- Zweck: Führen des Stundenplans.
- Daten: Zeitraster, Fächer (Freitext), Räume, Gebäude, Lehrkräfte (siehe 2c), Fassungen, Belegungen nach Wochentag, Block und Wochentyp, Wechselpunkte des A/B-Rhythmus.
- Herkunft: Eingabe durch das Kind.
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 8 Abs. 1 DSGVO. Fachbezeichnungen können mittelbar eine Religionszugehörigkeit erkennen lassen (etwa „Religion“ oder „Ethik“); dafür ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, erteilt im Einwilligungs-Blatt.
2c. Angaben zu Lehrkräften (Information nach Art. 14 DSGVO)
- Zweck: Anzeige der Lehrkraft am Block des Stundenplans.
- Daten: Name, Kürzel (optional), Anrede (optional).
- Quelle: Die Angaben stammen vom Schüler, der sie in seinen eigenen Stundenplan einträgt (Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO).
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist das des Schülers, seinen Schultag zu organisieren. Die Einwilligung der Familie trägt diese Daten nicht, weil Lehrkräfte Dritte sind.
- Empfänger und Speicherdauer: wie für die Daten der Familie (Abschnitte 3 und 5). Die Einträge werden mit den Daten der Familie gelöscht, oder früher, wenn der Schüler sie löscht.
- Rechte: die Rechte aus Abschnitt 6, insbesondere der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Widerspricht eine Lehrkraft, wird ihr Eintrag gelöscht; der Block zeigt dann ein leeres Feld.
- Warum öffentlich statt einzeln: Eine Einzelinformation wäre unverhältnismäßig (Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO). Der Verantwortliche kennt keine Kontaktdaten der Lehrkräfte und müsste sie erst erheben, nur um zu informieren. Deshalb steht diese Information öffentlich und ohne Anmeldung erreichbar.
2d. Bereitstellung und Betriebssicherheit
- Zweck: Auslieferung der App, Fehlersuche, Abwehr von Missbrauch.
- Daten: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufener Pfad und Browser-Kennung in den Plattform-Protokollen von Vercel. Die App selbst schreibt keine Protokollzeilen mit Personenbezug.
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse ist der sichere Betrieb.
- Speicherdauer: einen Tag (Vorhaltezeit der Laufzeitprotokolle im gebuchten Vercel-Tarif).
3. Empfänger (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Zwei Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO:
- Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USA — Hosting der App.
- Neon — Datenbank, bereitgestellt über den Vercel Marketplace.
Sonst erhält niemand die Daten. Sobald der Eltern-Blick gebaut ist, lesen die Eltern innerhalb der Familie mit; das ist keine Übermittlung an Dritte.
4. Übermittlung in Drittländer (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Verarbeitet wird in Frankfurt am Main (Vercel fra1, Neon AWS eu-central-1). Beide Anbieter
haben ihren Sitz in den USA, sodass ein Zugriff aus den USA, etwa durch deren Support, nicht
ausgeschlossen ist.
Grundlage ist für beide Anbieter der jeweilige Auftragsverarbeitungs-Vertrag. Beide Verträge enthalten die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Eine Kopie bekommt ihr so: Den Vertrag von Vercel veröffentlicht Vercel unter vercel.com/legal/dpa. Für Neon, und auf Wunsch auch für Vercel, schicken wir die Klauseln auf eine formlose Anfrage an german@rauhut.com.
5. Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)
Wörtlich wie in Schicht 1, Abschnitt „Wie lange“ (Wiederherstellungsfenster des Datenbank-Anbieters im gebuchten Tarif: höchstens sechs Stunden; der Wert wird bei einem Tarifwechsel neu gefasst). Ein Widerruf führt zur Löschung nach dieser Regel. Einzelne Einträge kann das Kind jederzeit selbst in der App löschen.
6. Rechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b, c, d DSGVO)
- Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20).
- Widerspruch (Art. 21) gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f — das betrifft die Angaben zu Lehrkräften (2c) und die Plattform-Protokolle (2d).
- Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3): jederzeit, formlos, mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Folge des Widerrufs ist die Löschung nach Abschnitt 5.
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), insbesondere im Mitgliedstaat bzw. Bundesland des gewöhnlichen Aufenthalts, des Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Verzeichnis der deutschen Aufsichtsbehörden: bfdi.bund.de — Anschriften der Länder.
7. Freiwilligkeit (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)
Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne Einwilligung lässt sich LockedIn nicht nutzen; andere Folgen hat die Verweigerung nicht.
8. Automatisierte Entscheidungen (Art. 13 Abs. 2 lit. f, Art. 22 DSGVO)
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.
9. Cookies (§ 25 TDDDG)
Die drei Cookies aus Schicht 1 sind unbedingt erforderlich, damit der ausdrücklich gewünschte
Dienst — die Anmeldung — funktioniert. Sie sind nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung
zulässig. Weitere Cookies, localStorage oder sessionStorage werden nicht verwendet.
10. Stand und Änderungen (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)
Stand: 17. September 2026, Fassung 1.
Dieser Hinweis wird vor jeder der folgenden Änderungen neu gefasst, und die Familie wird vorher informiert: ein neues Modul (etwa Klassenarbeiten, Lernplan, Erinnerungen); das Einschalten des Eltern-Blicks; die Speicherung eines Geburtsdatums; Stufe 2 (Fotos, künstliche Intelligenz); ein neuer Auftragsverarbeiter oder eine neue Region; ein Tarifwechsel bei Vercel oder Neon, der eine Frist in diesem Hinweis ändert; jede Öffnung über die eigene Familie hinaus.